Professionelle WASSERZÄHLER
Geeicht nach Gesetz
Wasserzähler – auch Wasseruhren genannt – sind Messgeräte, mit denen man den Wasserverbrauch ermitteln kann, indem das Volumen der durchgeflossenen Wassermenge gemessen wird. Die Ablesung kann dabei über Fernwartung oder Ablesung vor Ort getätigt werden.
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Wenn eine Wasseruhr im geschäftlichen Verkehr, z. B. zwischen Versorgungsunternehmen und Endverbraucher eingesetzt wird, greift das Eichgesetz. Das heißt die Wasseruhr muss nach § 32 Mess- und Eichgesetz (Anzeigepflicht) beim Eichamt gemeldet werden. In diesem Fall führen wir auch den Wechsel der zu eichenden Geräte durch.
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Unsere Vorteile und Leistungen:
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Umfassendes Sortiment an Wasseruhren
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Flexible Installation in verschiedenen Richtungen möglich
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dauerhafte Messgenauigkeit
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hohe Sicherheit
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durch Funk Ablesung leerstehender Wohnungen möglich
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unkomplizierter Austausch nach Ablauf der Eichfrist
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Kontaktieren Sie uns – Gerne nehmen wir uns Zeit für eine fachkundige Beratung!

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