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Professionelle WASSERZÄHLER

Geeicht nach Gesetz

Wasserzähler – auch Wasseruhren genannt – sind Messgeräte, mit denen man den Wasserverbrauch ermitteln kann, indem das Volumen der durchgeflossenen Wassermenge gemessen wird. Die Ablesung kann dabei über Fernwartung oder Ablesung vor Ort getätigt werden.

Wenn eine Wasseruhr im geschäftlichen Verkehr, z. B. zwischen Versorgungsunternehmen und Endverbraucher eingesetzt wird, greift das Eichgesetz. Das heißt die Wasseruhr muss nach § 32 Mess- und Eichgesetz (Anzeigepflicht) beim Eichamt gemeldet werden. In diesem Fall führen wir auch den Wechsel der zu eichenden Geräte durch.

Unsere Vorteile und Leistungen:

  • Umfassendes Sortiment an Wasseruhren

  • Flexible Installation in verschiedenen Richtungen möglich

  • dauerhafte Messgenauigkeit

  • hohe Sicherheit

  • durch Funk Ablesung leerstehender Wohnungen möglich

  • unkomplizierter Austausch nach Ablauf der Eichfrist

Kontaktieren Sie uns – Gerne nehmen wir uns Zeit für eine fachkundige Beratung!

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