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Allgemeine Geschäftsbedingen der Messbund GmbH Messdiensttechnik

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)    
 
§ 1 Allgemeines
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird.
   
§ 2 Leistungsumfang
1. Messbund GmbH führt den jährlichen Abrechnungsdienst für die Ermittlung des Wärme- und Wasserverbrauchs der Liegenschaft durch. Die Dienstleistungen umfassen das Ablesen der Messgeräte sowie die Erstellung der Heiz und Warmwasserkostenabrechnung anhand der vom Kunden genannten Kosten.
2. Sofern vom Kunden ausdrücklich in Auftrag gegeben, erstellt Messbund darüber hinaus für die Liegenschaft eine komplette Betriebskostenabrechnung, bei der zum einen die auf den Nutzer entfallenden heiz und Warmwasserkosten und zum anderen die anteiligen sonstigen Betriebskosten, die vom Kunden genannt werden, rechnerisch auf die Nutzer nach Maßgabe des vom Kunden mitgeteilten Umlageschlüssel verteilt werden.
3. Messbund erstellt für den Kunden die Gesamtabrechnung und Einzelabrechnungen für die einzelnen Nutzer. Die Übermittlung der Abrechnungen an die Nutzer wird von Messbund nicht geschuldet.
4. Weitere Dienstleistungen werden nur dann geschuldet, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
 
§ 3 Widerruf
1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, steht ihm ein Widerrufsrecht nachfolgender Maßgabe zu:

§ 3.1 Widerrufsbelehrung (Dienstleistung, auch Miete)
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, steht ihm ein Widerrufsrecht nachfolgender Maßgabe zu:

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Messbund GmbH

Leimbacher Straße 112

42281 Wuppertal
E-Mail: info@messbund.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür ein beliebiges Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist, oder eine andere eindeutige Erklärung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Ende der Widerrufsbelehrung (Dienstleistung, auch Miete) –

§ 3.2 Widerrufsbelehrung (Warenlieferung)
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, steht ihm ein Widerrufsrecht nachfolgender Maßgabe zu:

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Messbund GmbH

Leimbacher Straße 112

42281 Wuppertal
E-Mail: info@messbund.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür ein Muster Widerrufsformular   verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist, oder eine andere eindeutige Erklärung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§ 4 Ablesung

1. Messbund wird den Ablesetermin rechtzeitig – mindestens 10 Tage im Voraus – ankündigen. Falls es am angegebenen Termin in bestimmten Abnehmereinheiten unmöglich ist, abzulesen, wird ein zweiter Termin innerhalb von zwei Wochen – wiederum nach vorheriger schriftlicher Ankündigung – durchgeführt.
2. Zu dem von Messbund bekannt gegebenen Ableseterminen müssen sämtliche Verbrauchserfassungsgeräte frei zugänglich sein. Das Entfernen von Möbelstücken, Heizkörperverkleidungen, Revisionsöffnungen, Deckenverkleidungen und dergleichen wird nicht von Messbund übernommen.
3. Wenn es an beiden in § 3 Abs. 1 genannten Ableseterminen unmöglich sein sollte, in bestimmten Abnehmereinheiten die Verbrauchswerte abzulesen oder aus sonstigen Gründen für die Abrechnung keine Verbrauchswerte vorliegen sollten, insbesondere wegen nicht zugänglicher, fehlender, defekter oder nicht in Betrieb befindlicher Erfassungsgeräte, führt Messbund eine kostenpflichtige Verbrauchsschätzung durch.
4. Nutzerwechsel während eines Abrechnungszeitraums müssen Messbund rechtzeitig bekannt gegeben werden, um eine Zwischenablesung zu ermöglichen. Dies gilt nicht bei Anlagen mit Funkmessgeräten.
5. Falls keine Daten von einer Zwischenablesung vorliegen, werden die Ergebnisse, die am Ende des Abrechnungszeitraums abgelesen werden, entweder nach Gradtagen (für Heizung) oder zeitanteilig nach Kalendertagen (für Warmwasser) von Messbund errechnet.

§ 5 Abrechnung, Mitwirkung des Kunden

1. Messbund erstellt eine Gesamtabrechnung pro Liegenschaft und je eine Einzelabrechnung pro Abnehmereinheit/Nutzereinheit.
2. Nach Ende des Abrechnungszeitraums sendet Messbund dem Kunden die für die Erstellung der Abrechnung notwendigen Formulare "Heizkostenaufstellung" und "Abnehmer-/Nutzerliste" zu. Der Kunde wird diese Formulare vollständig mit verbindlichen Angaben, insbesondere über die Liegenschaft, den Verteilungsschlüssel, die Namen der Nutzer, die Flächen der beheizten Räume und die Art der Heizungsanlage, ausfüllen und ggf. gemeinsam mit einer Aufstellung aller im Rahmen der Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigenden Kosten spätestens sechs Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Messbund vorlegen. Mit der Abrechnung kann seitens Messbund erst dann begonnen werden, wenn alle erforderlichen Daten vom Kunden eingereicht worden sind.
3. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Korrektheit der übermittelten Daten, insbesondere für die dem Gesetz bzw. den vertraglichen Vereinbarungen mit den Nutzern entsprechende Erfassung der Betriebskosten um deren Übermittlung an Messbund. Entsprechendes gilt für die mitgeteilten Kostenverteilungsschlüssel. Messbund ist zur Überprüfung der Richtigkeit der angegebenen Daten (insbesondere Kosten, Verteilungsschlüssel etc.) nicht verpflichtet und haftet nicht für daraus entstehende Fehler.
4. Änderungen der Anzahl und der Leistung von Heizkörpern sowie der Anzahl der Warmwasseranschlüsse, eventuelle Nutzerwechsel, Flächenänderungen innerhalb des Abrechnungszeitraumes sowie sonstige Veränderungen, die für die Verbrauchserfassung oder die Betriebskostenabrechnung von Bedeutung sind, sind Messbund unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat weiterhin Reparaturen an Heizkörpern mit Heizkostenverteilern rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten Messbund mitzuteilen.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die Abrechnung vor Weiterleitung an die Nutzer auf etwaige erkennbare Fehler, insbesondere der übernommenen Angaben, und auf Plausibilität zu überprüfen.
6. Verweigert der Kunde Messbund den Zugang zu den Verbrauchserfassungsgeräten oder verweigert er sonst seine Mitwirkungsobliegenheiten bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung bzw. der Betriebskostenabrechnung, insbesondere die Einreichung der für die Erstellung der Abrechnung erforderlichen Angaben und Formulare, so ist Messbund berechtigt, die erbrachten Leistungen in Rechnung zu Stellen sowie Schadenersatz in Höhe von mindestens 75 % aus dem ausstehenden Rest der Vertragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit des Nachweises vorbehalten, dass Messbund ein Schaden überhaupt nicht oder in niedrigerer Höhe entstanden ist. Messbund kann bei Nachweis auch einen höheren Schaden geltend machen.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an Messbund geleistet werden.
2. Alle Rechnungen von Messbund sind sofort nach Erhalt und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Alle Spesen der Zahlung gehen zulasten des Kunden.
3. Die Aufrechnung mit nicht anerkannten, nicht unstreitigen oder nicht rechtskräftig festgestellten Ansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
4. Es gelten für alle Leistungen die bei Rechnungsstellung aktuellen Listenpreise von Messbund
 
§ 7 Haftung
1. Messbund ist nicht zur Überprüfung der vom Kunden genannten Daten bzw. dessen Angaben verpflichtet und haftet nicht für daraus entstehende Fehler. Weiter überprüft Messbund nicht die Einrichtungen zur Verbrauchserfassung in der Liegenschaft und haftet daher nicht für die Folgen der Verwendung nicht vorschriftsmäßiger, ungeeigneter, geeichter nicht einwandfrei funktionsfähiger oder nicht dem Stand der Technik entsprechender Messtechnik oder Erfassungsgeräte, es sei denn diese Geräte wurden aufgrund gesonderter Vereinbarung von Messbund gestellt bzw. geliefert.
2. Die Ansprüche des Kunden sind auf Nacherfüllung begrenzt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gemäß § 6 Abs. 3 bleiben hiervon unberührt.
3. Die Haftung auf Schadenersatz wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es sich um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die Verletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Messbund oder ihren Erfüllungsgehilfen beruht oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz der vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden. Unberührt bleiben Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung aus etwaigen garantierten oder zugesicherten Eigenschaften.
4. Messbund haftet nur für Leistungsstörungen, die im Verantwortungsbereich von Messbund liegen (bei Funkerfassung-Systemen also beispielsweise nicht für Funklöcher und Störungen der Funkstrecke etc.).
5. Ansprüche gegen Messbund verjähren mit einer Frist von einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährung. Davon ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Haftungsansprüche, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Messbund oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen sowie Ansprüche Aufgrund Übernahme einer Garantie oder Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
 
§ 8 Kündigung

1. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahre mit anschließender automatischer Verlängerung um je ein Jahr. Er ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündbar. Das Ende des Abrechnungszeitraums wird im zwischen Messbund und dem Kunden geschlossenen Vertrag für jede Liegenschaft im Feld "Stichtag" definiert. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
2. Messbund ist nach Kündigung des Vertrages dazu verpflichtet und berechtigt, die Abrechnung für den laufenden Abrechnungszeitraums zu erbringen.
3. Verweigert der Kunde Messbund seine Mitwirkungsobliegenheiten bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung bzw. der Betriebskostenabrechnung, insbesondere deren Entgegennahme, ist Messbund berechtigt, die erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen sowie Schadenersatz in Höhe von mindestens 75 % aus dem ausstehenden Rest der Vertragssumme zu verlangen. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit des Nachweises vorbehalten, dass Messbund ein Schaden überhaupt nicht oder in niedriger Höhe entstanden ist.
Messbund kann bei Nachweis auch einen höheren Schaden geltend machen.
4. Wird die Liegenschaft verkauft und der Käufer ist nicht zum Eintritt in den vorliegenden Vertrag mit Messbund bereit, so ist für die Auflösung des Vertrages ebenso eine ordnungsgemäße Kündigung des Kunden gemäß § 7 Abs. 1 erforderlich.
 


§ 9 Datenschutz und Aufbewahrung

1. Der Kunde willigt ein, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltene Daten, gleich, ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes von Messbund verarbeitet und gespeichert werden können. Der Kunde erteilt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis.
2. Messbund ist längstens bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum zur Speicherung der Daten und Aufbewahrung der Abrechnungsunterlagen verpflichtet.
3. Verantwortlicher in Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
Paul Marco Maiorella

Leimbacher Straße 112

42281 Wuppertal
info@messbund.de

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Es gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Messbund ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, der Geschäftssitz von Messbund Erfüllungsort und Gerichtsstand. Messbund ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Gerichtstand zu verklagen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

Stand: Januar 2022

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Mo. - Do.     08.00 - 18.00 Uhr

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